Gemeinde Kolbingen, zwischen Himmel und Höhle - Aktuelles

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Gemeinde Kolbingen

19.07.2010 • Gesplittete Abwassergebühr muß berechnet werden

Der Verwaltungsgerichtshof hat am 11.3.2010 die Gemeinden verpflichtet, eine gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Die bisher einheitliche Abwassergebühr, die sowohl die Kosten der Schmutzwasserbehandlung wie auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers von Dachflächen, Einfahrten usw. abdeckt, wird zum 1.1.2010 rückwirkend in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Mit der Niederschlagswassergebühr wird keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, es wird lediglich die bestehende Gebühr, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigung- und Abwasserbehandlungsanlagen, verursachergerecht aufgeteilt.

Für die zukünftige Schmutzwassergebühr, welche niedriger sein wird als die bisherige Abwassergebühr, wird weiterhin der Frischwasserverbrauch zu Grunde gelegt.

Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die Größe und der Versiegelungsgrad (Wasserdurchlässigkeit) der Flächen Ihres Grundstücks, über die Niederschlagswasser in die öffenrlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird.

Mit der Datenerhebung und Veranlagung der Gebühren ist die Finanzverwaltung des Gemeindeverwaltungsverbands beauftragt. Der Verwaltung ist eine umfassende Aufklärung wichtig. Jeder Grundstückeigentümer erhält ein Anschreiben und eine Infobroschüre. Der Verwaltungsverband bittet, das Datenblatt ausgefüllt bis zum 13.9.2010 zurück zu senden.

Verbandkämmerer Keller steht am 31.8.2010 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf dem Rathaus für persönliche Fragen zur Verfügung und berädt Sie.