Arbeitsvertrag mit der Kindergartenleiterin aufgelöst
Das Arbeitsgerichtsverfahren der früheren Kindergartenleiterin gegen die Gemeinde ist abgeschlossen. Die Gemeinde war auf Wiedereinstellung verklagt. Diesem Antrag hat das Gericht nicht entsprochen. Vielmehr bleibt die Kündigung aufrecht erhalten. Beide Parteien haben einem Vorschlag des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen zugestimmt, wonach die Kündigung zum 30.9.2010 mit sofortiger Freistellung unter Vergütung einer Sozialabfindung anerkannt wird.
Was waren die Gründe für eine Kündigung
Im Briefkasten des Rathauses lag ein weißer neutraler Briefumschlag mit der handschriftlichen Aufschrift „Wahlunterlagen“. Im Briefumschlag war ein anonymer, mit Schreibmaschine geschriebener Zettel, der stark diffamierende Charakterisierungen von Gemeinderat und Bürgermeister enthielt. Ein Schriftgutachten bestätigt den Verdacht, dass die Handschrift auf dem Briefumschlag mit Dokumenten des Kindergartens identisch ist. Bevor eine Beratung im Gemeinderat erfolgte, haben wir das Gespräch mit der früheren Kindergartenleiterin gesucht. In einem Gespräch mit dem Bürgermeister und den beiden Bürgermeisterstellvertretern wies sie jeden Zusammenhang mit dem Brief weit von sich. Nach einem weiteren Gespräch räumte sie schriftlich ein, dass sie sich „als Kurier missbrauchen“ ließ. Zur Aufklärung, als wessen Kurier sie sich missbrauchen ließ, hat sie trotz Bitten nicht beigetragen. Diese Mitwirkung wäre ein sehr leichter Weg gewesen um die Angelegenheit frühzeitig und ohne Konflikt beizulegen. So ist das Vertrauen durch eine leitende Mitarbeiterin zum Arbeitgeber nachhaltig untergraben. Der Gemeinderat sah sich einstimmig zur Kündigung gezwungen. Die Gemeinde bittet um Verständnis, dass es während eines laufenden Gerichtsverfahrens nicht möglich ist, Erklärungen abzugeben. Unser Interesse galt einem geordneten Abschluss, der bei ständigen öffentlichen Stellungnahmen und Entgegnungen unmöglich ist.
Wir wollen uns nun mit der neuen Kindergartenleitung auf ein gutes Miteinander von Eltern, Elternbeirat, Erzieherinnen und Gemeinde im kommenden Kindergartenjahr nach den Sommerferien konzentrieren.