Die Verbesserung und Gestaltung eines intakten Wohnumfelds, der Infrastruktur der Gemeinde, die Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit der Vereine, der Erhalt unserer Umwelt, das bürgerschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenleben in unserer Gemeinde liegt uns besonders am Herzen liegt.
Ortskernsanierung mit Hilfe des Landessanierungsprogramms
Ausgangspunkt:
Seit mehreren Jahren befasst sich die Gemeinde intensiv mit der Ortserneuerung. Viele Straßengestaltungsmaßnahmen konnten ab 1985 bis 1994 zügig durchgeführt werden. Ein wichtiges Entwicklungsziel ist die Revitalisierung des Ortskerns, indem die innerörtliche Entwicklung durch gezielte Sanierungsmaßnahmen gesteigert werden soll. Die Gemeinde hat deswegen für die "Ortsmitte" einen Antrag zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm gestellt und wurde berüksichtigt.
Dies bedeutet, dass gezielt die Möglichkeiten der Baulückenschliießung, der Umnuztung und der Aktivierung brachliegender Innerortflächen angegangen werden. Überalterte Bausubstanz soll durch neue maßstäbliche Bauten ersetzt werden. Durch den Wandel der Landwirtschaft sind einige gut erhaltene, das Ortsbild prägende Wohn- und Wirtschaftsgebäude ungenutzt. Diese Gebäude sollen soweit wie möglich erhalten bleiben und eine neue Nutzung erhalten.
Um dem ständigen Wachsen des Ortes nach Außen entgegen zu wirken und dem lanfristigen Ausbluten der Ortmitte entgegenzuwirken muss der innerörtliche Bereich für Wohnen, Arbeiten und Einkaufen attraktiver Lebensraum bleiben.
Zielvorstellungen:
Die Sanierungsziele ergeben sich aus einem erarbeiteten Rahmenplan der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, der als ein langfristiges Konzept und die künftige städtebauliche Entwicklung von Kolbingen zu verstehen ist.
Allgemeine Planungsziele sind:
Konkret ist u.a. im Bereich der Seitengasse eine städtebauliche Neuordnung vorgesehen. Die geplante Altenwohnanlage könnte im denkmalgeschützten Gebäude Oberdorfstraße 4 im Ort entstehen, das bereits im Eigentum der Gemeinde ist.
Das an das Rathaus angrenzende Gebäude Neue Schmiedegasse Nr. 1 hat die Gemeinde erworben. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Rathauses wurden Räume für Vereine und die Gemeinschaft geschaffen (siehe Dorfgemeinschaftshaus)
Die Sanierung soll bis in 2010 abgeschlossen sein. Zur Finanzierung und Unterstützung der privaten und öffentlichen Sanierungsmaßnahmen erhält die Gemeinde vom Land Baden-Württemberg erhebliche Zuschüsse.
Fördermodalitäten bei Privatmaßnahmen im Sanierungsgebiet:
Im Rahmen der Durchführung der Sanierungsmaßnahme in Kolbingen werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden, aber auch der Neubau von Gebäuden eine wesentliche Rolle spielen.
Bei der Inanspruchnahme und der Gewährung der zur Verfügung stehenden Sanierungsfördermittel sind bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten. Privatmaßnahmen werden von der Gemeinde auf der Grundlage einer mit dem Eigentümer abzuschließenden Modernisierungsvereinbarung unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Eine wesentliche Beurteilungsgrundlage ist dabei das von der Landsiedlung ausgearbeitete Sanierungskonzept.
1. Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung gegeben sein?
Weitere Grundsätze sind zu berücksichtigen:
2. Welche Maßnahmen sind förderfähig (Beispiele)?
3. Wie hoch ist die Förderung?
Für die Bezuschussung der berücksichtigungsfähigen Kosten bei der Modernisierung und Instandsetzung von Privatgebäuden hat der Gemeinderat einen pauschalen Fördersatz von 25 % beschlossen. Eigenleistungen werden mit 8,00 EUR anerkannt.
Ist aus städtebaulichen Gründen der Abbruch eines Gebäudes erforderlich oder ist das Gebäude wirtschaftlich nicht mehr zu sanieren, sollen die Abbruchkosten zu 70 % erstattet werden.
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Die Baukosten, die nicht durch den Sanierungszuschuss abgedeckt sind, können nach § 7 h EStG (bei vermieteten Objekten) bzw. § 10 f EStG (bei selbstgenutzten Objekten) mit jährlich 10 % abgeschrieben werden. Aber auch hier muss vorab eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen werden.
4. Welche Verpflichtungen gehen die Eigentümer ein, wenn Fördermittel in Anspruch genomen werden?
In der Modernisierungsvereinbarung verpflichtet sich der Eigentümer u. a.:
Arbeiten, die vor Abschluss der Modernisierungsvereinbarung durchgeführt werden, sind nicht förderfähig
Ist ein Eigentümer bereit zu modernisieren, schließt die Gemeinde mit ihm unter Mitwirkung der Landsiedlung eine Modernisierungsvereinbarung ab. Die Landsiedlung überwacht die Modernisierung während der Laufzeit, überprüft die Schlussrechnung und errechnet den tatsächlichen Zuschuss. Der Eigentümer ist eigenverantwortlicher Bauherr und hat alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten. Die Belange der Mieter sind bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Wie erfolgt die Abrechnung des Kostenerstattungsbetrages ?
Bei Fragen setzen Sie sich mit dem Rathaus in Verbindung.