Christbäume können am 13. Januar abgegeben werden

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Zur Abgabe von Christbäumen sind alle Grünschnittannahmestellen sowie die reinen Grünguthöfe im Landkreis Tuttlingen am Samstag, 13. Januar 2024, geöffnet.

Christbäume können am 13. Januar abgegeben werden

Zur Abgabe von Christbäumen sind alle Grünschnittannahmestellen sowie die reinen Grünguthöfe im Landkreis Tuttlingen am Samstag, 13. Januar 2024, geöffnet. Die Bäume können wie Grünschnitt bei den Sammelstellen abgegeben werden. Nur so ist eine Verwertung gewährleistet. Es ist darauf zu achten, dass der Baum völlig vom Schmuck befreit ist. Lametta und sonstiger Baumschmuck kann nicht kompostiert werden.

Nach dem 13. Januar können die Christbäume dann nur noch an den Wertstoffhöfen in Aldingen, Geisingen, Mühlheim, Tuttlingen und Wehingen abgegeben werden. Erst ab dem 13. März 2024 sind die Grünschnitt-Annahmestellen in allen Gemeinden des Landkreises wieder regelmäßig samstags geöffnet.