Eigentümerwechsel für Wasser und Abwasser

Bei einem Wechsel des Eigentumsverhältnisses (z.B. Verkauf oder Schenkung) sollte die Gemeindeverwaltung unverzüglich über diesen Kundenwechsel informiert werden .

Denn: Ist die Eintragung im Grundbuch zwar für die beteiligten Personen ausreichend, beendet sie jedoch nicht gleichzeitig die bestehenden Versorgungsverhältnisse. So sind Verkäufer sowie Käufer selbst verpflichtet, eine Änderung unverzüglich schriftlich einzureichen.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Eigentümerwechsel für Wasser und Abwasser"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt

Verwenden Sie unsere Formular zum Eigentümerwechsel. Dieses muss vollständig ausgefüllt und vom neuen und alten Eigentümer unterzeichnet im Rathaus eingereicht werden.

Verwenden Sie unsere Formular zum Eigentümerwechsel. Dies können Sie ausfüllen und an die Gemeinde übermitteln.

Angaben, die bei der Ummeldung nicht vergessen werden dürfen:

  • Datum der Übergabe des Grundstücks an den neuen Eigentümer
  • Name und Anschrift des alten sowie des neuen Eigentümers – gegebenenfalls mit der derzeitigen Wohnanschrift, wenn diese von der Grundstücksanschrift abweicht.
  • Zählerstand aller vorhandenen Hauswasserzähler und der gemeldeten Unterzähler inklusive der Unterschrift beider Partner.

Eine verspätete Ummeldung kann vor allem für den früheren Eigentümer teuer werden, denn bis zum Stichtag der Ummeldung finden alle Vorgänge in Bezug auf das Versorgungsverhältnis unter seinem Namen statt. Wird der Eigentümerwechsel dem Verband nicht gemeldet, so werden Rechnungen gemäß der Satzung weiterhin an den bisherigen Gebührenschuldner gestellt. Auch erteilte Einzugsermächtigungen sind weiterhin gültig, die entsprechenden Beträge werden also wie bisher vom Konto abgebucht. Da rückwirkende Meldungen nicht berücksichtigt werden können, muss sich der Alteigentümer selbst mit den neuen Grundherren über die Rechnungsbeträge einigen.

Die zuständige Stelle bei der Gemeinde Kolbingen.